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Versicherungsschutz für die Lebendorganspende
Mit dem neuen Transplantationsgesetz von 1997 ist die Grundlage für
die Ausweitung der Transplantationsmedizin hinsichtlich der Lebendspenden
geschaffen worden.
Im folgenden Dokument werden hier folgende Punkte ausführlich erörtert:
Gesetzliche Grundlagen des Transplantationsgesetzes
Versicherungsschutz des Lebendspenders bei Normalverlauf der Organspende
Versicherungsrechtliche Konsequenzen, die aus einer nicht komplikationslos
verlaufenden Lebendtransplantation resultieren
Zum Abschluss der Analyse zum Versicherungsschutz des Lebendspenders steht
eine zusammenfassende Beurteilung, die die derzeitige Situation beschreibt,
offene Fragen und Problemstellungen aufzeigt und darüber hinaus Lösungsansätze
anbietet, die zur Verbesserung der Aufklärung des Lebendorganspenders
sowie seiner versicherungsrechtlichen Situation beitragen können.
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