Versicherungsschutz für die Lebendorganspende

Mit dem neuen Transplantationsgesetz von 1997 ist die Grundlage für die Ausweitung der Transplantationsmedizin hinsichtlich der Lebendspenden geschaffen worden.
Im folgenden Dokument werden hier folgende Punkte ausführlich erörtert:

• Gesetzliche Grundlagen des Transplantationsgesetzes
• Versicherungsschutz des Lebendspenders bei Normalverlauf der Organspende
• Versicherungsrechtliche Konsequenzen, die aus einer nicht komplikationslos verlaufenden Lebendtransplantation resultieren


Zum Abschluss der Analyse zum Versicherungsschutz des Lebendspenders steht eine zusammenfassende Beurteilung, die die derzeitige Situation beschreibt, offene Fragen und Problemstellungen aufzeigt und darüber hinaus Lösungsansätze anbietet, die zur Verbesserung der Aufklärung des Lebendorganspenders sowie seiner versicherungsrechtlichen Situation beitragen können.

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