Richtlinien zur Gestaltung des DTG Jahreskongresses

Die Jahrestagung der DTG


1. Die Jahrestagung der DTG

Die Jahrestagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft ist das wesentliche wissenschaftliche Forum der Gesellschaft. Der Vorstand ist in besonderer Weise bemüht, ein hohes wissenschaftliches Niveau aufrechtzuerhalten. Die Mitgliederschaft wählt ein wissenschaftliches Komitee, dessen wesentliche Aufgaben die Gestaltung des Kongressprogramms ist.. Ein Teil der Verantwortlichkeiten wird auf den jeweiligen verantwortlichen lokalen Organisator übertragen.


2. Kongressort

Die Entscheidung über den jeweiligen Kongressort wird in der jeweiligen Mitgliederversammlung zwei Jahre im voraus gefällt. Der zu wählende Zeitpunkt der Jahrestagung ist in der Regel jeweils vor dem letzten Novemberwochenende. Es ist folgender Zeitablauf vorgesehen:

Bewerbungen um den Kongressort (zwei Jahre im voraus) müssen berücksichtigen, dass der Kongress derzeit ca. 500-700 Teilnehmer hat. Einen Tag vor dem Kongress ist jeweils Vorstandssitzung, Organkommissionssitzungen (Parallelsitzung von Niere, Leber, Herz), Versammlung der Vertreter der deutschen Transplantationsprogramme VVTxP und die Mitgliederversammlung zu organisieren. Es wird ein Hauptversammlungsraum mit einer Sitzkapazität von mindestens 500 Plätzen benötigt und zwei weitere Räume für jeweils 100-150 Personen.

Es soll ein Poster-Areal zur Präsentation von mindestens 100 Postern zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss ausreichend Platz zur Verfügung sein, für die Registrierung, das Catering, eventuell Businessmeetings, Pressekonferenzen, Kongresssekretariat, Dia-Annahme.

Der lokale Organisator entscheidet über die Größe und Gestaltung der Industrieausstellung. In direkter Nachbarschaft des Kongressortes sollten ausreichend Hotelkapazitäten vorhanden sein; insbesondere auch zumindest ein Hotel einer sehr preiswerten Kategorie um jüngeren Kollegen die Teilnahme zu erleichtern.

Kongressankündigung während der Jahrestagung ein Jahr im voraus, mit Bekanntgabe der Deadlines.

Programmgestaltung und Call-for-Abstracts bis März des jeweiligen Kongressjahres. Deadline für die Abstract-Anmeldungen Ende Juni des Kongressjahres. Auswahlverfahren mit dem wissenschaftlichen Komitee und dem Vorstand bis Ende August des Kongressjahres. Erstellen des definitiven Programmes im September/Oktober des Kongressjahres.


3. Ankündigung ab Zeittafel


4. Finanzierung

Die Verantwortung für die Finanzierung des Kongresses liegt beim lokalen Organisator, der die entsprechenden steuerlichen und rechtlichen Gegebenheiten einzuhalten hat. Eventuell entstehende Defizite aus dem Kongressbudget können von der DTG nicht übernommen werden. Eventuell entstehende Überschüsse sind an die DTG abzuführen. Der Vorstand der DTG sollte ein Jahr vor dem Kongress über eine grobe Finanzplanung informiert werden und bis spätestens ein Jahr nach dem Kongress eine Abrechnung erhalten.


5. Kongressgebühren

Die Kongressgebühren müssen mit dem Vorstand der DTG abgesprochen werden. Die eigentliche Kongressgebühr sollte das Catering während des Kongresses enthalten, nicht aber zwangsläufig zusätzliche Veranstaltungen am Abend.


6. Satelliten-Symposien

Es obliegt dem lokalen Oranisator Satelliten-Symposien mit Industrieförderung zu veranstalten. Diese Symposien sollten aber nicht parallel laufen zu wissenschaftlichen Sitzungen, insbesondere nicht zu den Hauptsitzungen, aber auch nicht während der VVTxP oder der Mitgliederversammlung.


7. Dauer des Kongresses

Die Dauer der Jahrestagung der DTG ist zwei Tage mit einem zusätzlichen Tag für die VVTxP und Mitgliederversammlung. Dieser zusätzliche Tag kann aber teilweise auch für wissenschaftliche Sitzungen genutzt werden.


8. Wissenschaftliches Programm

Bei der Bewerbung um die Ausrichtung des Kongresses sollte der lokale Organisator die besonderen Schwerpunkte des wissenschaftlichen Programms darstellen. Der Schwerpunkt der Tagung soll in dem wissenschaftlichen Austausch liegen. Es soll insbesondere jungen Wissenschaftlern Gelegenheit zur Darstellung ihrer Ergebnisse gegeben werden. Die Zahl eingeladener Sprecher muss daher auf ein Minimum beschränkt werden. Abweichende Vorstellungen hiervon seitens des lokalen Organisators sollten mit dem Vorstand abgesprochen werden.


9. Wissenschaftliches Auswahlkomitee

Das wissenschaftliche Auswahlkomitee besteht aus dem Wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft plus jeweils einem, vom lokalen Organisator zu benennenden lokalen Vertreter des jeweiligen Fachgebietes.


10. Supplement

Die Abstracts des Kongresses sollen als Supplement-Band zur Zeitschrift "Transplantationsmedizin" erscheinen. Eine frühzeitige Absprache mit dem Herausgeber und dem Verlag ist erforderlich.


Der Vorstand