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Richtlinien
zur Gestaltung des DTG Jahreskongresses
1. Die Jahrestagung der DTG
Die Jahrestagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft ist das wesentliche
wissenschaftliche Forum der Gesellschaft. Der Vorstand ist in besonderer
Weise bemüht, ein hohes wissenschaftliches Niveau aufrechtzuerhalten.
Die Mitgliederschaft wählt ein wissenschaftliches Komitee, dessen
wesentliche Aufgaben die Gestaltung des Kongressprogramms ist.. Ein Teil
der Verantwortlichkeiten wird auf den jeweiligen verantwortlichen lokalen
Organisator übertragen.
2. Kongressort
Die Entscheidung über den jeweiligen Kongressort wird in der jeweiligen
Mitgliederversammlung zwei Jahre im voraus gefällt. Der zu wählende
Zeitpunkt der Jahrestagung ist in der Regel jeweils vor dem letzten Novemberwochenende.
Es ist folgender Zeitablauf vorgesehen:
Bewerbungen um den Kongressort (zwei Jahre im voraus) müssen berücksichtigen,
dass der Kongress derzeit ca. 500-700 Teilnehmer hat. Einen Tag vor dem
Kongress ist jeweils Vorstandssitzung, Organkommissionssitzungen (Parallelsitzung
von Niere, Leber, Herz), Versammlung der Vertreter der deutschen Transplantationsprogramme
VVTxP und die Mitgliederversammlung zu organisieren. Es wird ein Hauptversammlungsraum
mit einer Sitzkapazität von mindestens 500 Plätzen benötigt
und zwei weitere Räume für jeweils 100-150 Personen.
Es soll ein Poster-Areal zur Präsentation von mindestens 100 Postern
zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss ausreichend Platz
zur Verfügung sein, für die Registrierung, das Catering, eventuell
Businessmeetings, Pressekonferenzen, Kongresssekretariat, Dia-Annahme.
Der lokale Organisator entscheidet über die Größe und
Gestaltung der Industrieausstellung. In direkter Nachbarschaft des Kongressortes
sollten ausreichend Hotelkapazitäten vorhanden sein; insbesondere
auch zumindest ein Hotel einer sehr preiswerten Kategorie um jüngeren
Kollegen die Teilnahme zu erleichtern.
Kongressankündigung während der Jahrestagung ein Jahr im voraus,
mit Bekanntgabe der Deadlines.
Programmgestaltung und Call-for-Abstracts bis März des jeweiligen
Kongressjahres. Deadline für die Abstract-Anmeldungen Ende Juni des
Kongressjahres. Auswahlverfahren mit dem wissenschaftlichen Komitee und
dem Vorstand bis Ende August des Kongressjahres. Erstellen des definitiven
Programmes im September/Oktober des Kongressjahres.
3. Ankündigung ab Zeittafel
4. Finanzierung
Die Verantwortung für die Finanzierung des Kongresses
liegt beim lokalen Organisator, der die entsprechenden steuerlichen und
rechtlichen Gegebenheiten einzuhalten hat. Eventuell entstehende Defizite
aus dem Kongressbudget können von der DTG nicht übernommen werden.
Eventuell entstehende Überschüsse sind an die DTG abzuführen.
Der Vorstand der DTG sollte ein Jahr vor dem Kongress über eine grobe
Finanzplanung informiert werden und bis spätestens ein Jahr nach
dem Kongress eine Abrechnung erhalten.
5. Kongressgebühren
Die Kongressgebühren müssen mit dem Vorstand
der DTG abgesprochen werden. Die eigentliche Kongressgebühr sollte
das Catering während des Kongresses enthalten, nicht aber zwangsläufig
zusätzliche Veranstaltungen am Abend.
6. Satelliten-Symposien
Es obliegt dem lokalen Oranisator Satelliten-Symposien
mit Industrieförderung zu veranstalten. Diese Symposien sollten aber
nicht parallel laufen zu wissenschaftlichen Sitzungen, insbesondere nicht
zu den Hauptsitzungen, aber auch nicht während der VVTxP oder der
Mitgliederversammlung.
7. Dauer des Kongresses
Die Dauer der Jahrestagung der DTG ist zwei Tage mit
einem zusätzlichen Tag für die VVTxP und Mitgliederversammlung.
Dieser zusätzliche Tag kann aber teilweise auch für wissenschaftliche
Sitzungen genutzt werden.
8. Wissenschaftliches Programm
Bei der Bewerbung um die Ausrichtung des Kongresses
sollte der lokale Organisator die besonderen Schwerpunkte des wissenschaftlichen
Programms darstellen. Der Schwerpunkt der Tagung soll in dem wissenschaftlichen
Austausch liegen. Es soll insbesondere jungen Wissenschaftlern Gelegenheit
zur Darstellung ihrer Ergebnisse gegeben werden. Die Zahl eingeladener
Sprecher muss daher auf ein Minimum beschränkt werden. Abweichende
Vorstellungen hiervon seitens des lokalen Organisators sollten mit dem
Vorstand abgesprochen werden.
9. Wissenschaftliches Auswahlkomitee
Das wissenschaftliche Auswahlkomitee besteht aus dem
Wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft plus jeweils einem, vom lokalen
Organisator zu benennenden lokalen Vertreter des jeweiligen Fachgebietes.
10. Supplement
Die Abstracts des Kongresses sollen als Supplement-Band
zur Zeitschrift "Transplantationsmedizin" erscheinen. Eine frühzeitige
Absprache mit dem Herausgeber und dem Verlag ist erforderlich.
Der Vorstand
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