Transplantationsgesetz - TPG
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen
vom 05. November 1997 (BGBL. I S.2631)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


1. Abschnitt   Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt   Organentnahme bei toten Organspendern
3. Abschnitt   Organentnahme bei lebenden Organspendern
4. Abschnitt   Entnahme, Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe
5. Abschnitt   Meldungen, Datenschutz, Fristen, Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft
6. Abschnitt   Verbotsvorschriften
7. Abschnitt   Straf- und Bußgeldvorschriften
8. Abschnitt   Schlussvorschriften

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Berlin, den 5. November 1997

Der Bundespräsident
Roman Herzog

Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl

Der Bundesminister für Gesundheit
Horst Seehofer

Der Bundesminister der Justiz
Schmidt-Jortzig

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm